Liebe Sportfreunde,

wir hoffen ihr seid alle wohlauf. Wie ihr sicherlich alle mitbekommen habt gilt ab Montag, den 02.11.2020 gilt die neue CoronaSchVo mit erneut drastischen Einschnitten für die Sportausübung und den Vereinsbetrieb. Die sich verschlimmernde Pandemielage führte in den vergangenen Tagen dazu, dass bundesweit Regelungen getroffen wurden, um die Covid-19 Ausbreitung nachhaltig einzudämmen. Die auf Bundesebene besprochenen Maßnahmen wurden nun für das Land NRW im Rahmen einer neuen CoronaSchVO verschriftlicht und heute veröffentlicht. Die Verordnung gilt bis einschließlich 30.11.2020.

Grundsätzlich wurde der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Rahmen dieser Verordnung verboten! Es gibt allerdings gesonderte Regelungen für den Individualsport. So ist grundsätzlich der Individualsport unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich:

㤠9 Sport

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“

Für uns heißt dies :

Die Benutzung der WC-Anlagen, Umkleiden und Duschen ist für diese Zeit untersagt.

Achtet auch bitte darauf, dass das Tor an der Einfahrt geschlossen bleibt.

Auf dem Vereinsgelände sind alle Hygiene- und Abstands- und Kontaktregeln gemäß CoronaSchVO weiterhin einzuhalten.

Vielen Dank hierfür!!!

Viele Grüße und bleibt alle gesund

Der Kanu-Vorstand