Die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in der Fassung vom 21. Februar 2021 erlaubt das Tennisspielen wieder, allerdings nur zu zweit (bzw. mit Partnern nur aus dem eigenem Hausstand) und unter freiem Himmel sowie mit fünf Metern Abstand. Der Vorstand der Tennisabteilung ist natürlich sofort der Frage nachgegangen, ob die regulär für Ende März/Anfang April terminierte Frühjahrs-Kur der Tennisplätze vorgezogen werden kann? Die von uns beauftragte Fachfirma braucht aber frostfreies Wetter, das im Februar und auch noch Anfang März nicht garantiert ist. Außerdem müßte Ziegelmehl außer der Reihe geliefert werden. Und einfach ohne fachgerechte Herrichtung auf den Plätzen zu spielen, geht auch nicht, denn der Frost im Februar hat die Linien hochgedrückt und den Sand gelockert. Insofern müssen wir leider bis Anfang April mit den ersten Tennis-Übungen auf unserer Anlage warten …