Zusätzlich zum STV-Beitrag und zum Abteilungsbeitrag (vgl. Erläuterungen auf dem Anmeldeformular) können im Rahmen der Veranstaltungen der Tennisabteilung weitere Kosten entstehen. Insbesondere werden Trainings- und Hallenkosten ganz oder teilweise auf die Teilnehmer umgelegt, ebenso werden die Kosten für Sonderveranstaltungen wie die Sommercamps ganz oder teilweise auf die Teilnehmer umgelegt. Die Tennisausrüstung und -kleidung ist grundsätzlich selbst zu bezahlen.

Zusätzlich zum STV-Beitrag und zum Abteilungsbeitrag sind von allen Mitgliedern (ab 18 bis 65 Jahre alt) für die Anlagenpflege pro Jahr drei Arbeitsstunden zu leisten, die mit je 15 Euro/Stunde abgelöst werden können. Die Arbeitseinsätze sind grundsätzlich persönliche Leistungen, ein Ableisten für andere (mit der Ausnahme „Familien nach Rücksprache“) ist nicht vorgesehen. Tätigkeit als Schiedsrichter kann im Einzelfall anerkannt werden (z.B. bei einer Pflichtansetzung bei kritischen Spielen). Die sowieso schon vielfältig tätigen Amtsträger des Vereins (inkl. der Vertrauensperson für den Jugendschutz) sind grundsätzlich von zusätzlichen Arbeitseinsätzen befreit.