Corona Regeln
Liebe Sportfreunde,
wir hoffen ihr seid alle wohlauf. Wie ihr sicherlich alle mitbekommen habt gilt ab Montag, den 02.11.2020 gilt die neue CoronaSchVo mit erneut drastischen Einschnitten für die Sportausübung und den Vereinsbetrieb. Die sich verschlimmernde Pandemielage führte in den vergangenen Tagen dazu, dass bundesweit Regelungen getroffen wurden, um die Covid-19 Ausbreitung nachhaltig einzudämmen. Die auf Bundesebene besprochenen Maßnahmen wurden nun für das Land NRW im Rahmen einer neuen CoronaSchVO verschriftlicht und heute veröffentlicht. Die Verordnung gilt bis einschließlich 30.11.2020.
Grundsätzlich wurde der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Rahmen dieser Verordnung verboten! Es gibt allerdings gesonderte Regelungen für den Individualsport. So ist grundsätzlich der Individualsport unter gewissen Voraussetzungen weiterhin möglich:
„§ 9 Sport
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“
Für uns heißt dies :
Die Benutzung der WC-Anlagen, Umkleiden und Duschen ist für diese Zeit untersagt.
Achtet auch bitte darauf, dass das Tor an der Einfahrt geschlossen bleibt.
Auf dem Vereinsgelände sind alle Hygiene- und Abstands- und Kontaktregeln gemäß CoronaSchVO weiterhin einzuhalten.
Vielen Dank hierfür!!!
Viele Grüße und bleibt alle gesund
Der Vorstand
- STV Kanu – Hygienekonzept (Stand 19.10.2020) PDF-Dokument [518.3 KB]
- Zutrittsregelung Umkleide PDF-Dokument [244.6 KB]
- DKV Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Kanusports PDF-Dokument [76.1 KB]
- Hinweise für Vereine: Wiedereröffnung Sportvereine PDF-Dokument [298.5 KB]
- Leitfaden für Trainer PDF-Dokument [295.8 KB]
- Informationsblatt zur Anwesenheitsliste im Bootshausgebäude – Datenschutzhinweis
für Mitglieder, die sich in die manuelle Liste eintragen PDF-Dokument [530.7 KB]
Abteilungsordnung der Kanuabteilung
- Kanu-Abteilungsordnung Kanu ab 01.02.2015 PDF-Dokument [355.3 KB]
Beschlüsse, die die Abteilungsordnung ergänzen bzw. die für den laufenden Betrieb der Kanuabteilung notwendig sind, wie z.B. Festlegung von Gebühren für das Ausleihen von Vereinsmaterial (Bus, Anhänger, Kanus etc.) und Benutzung des Zeltplatzes sowie andere weitreichende Beschlüsse werden als Beschlußsammlung geführt und sind beim Abteilungsleiter jederzeit einsehbar und über die Homepage abrufbar.
- Beschlusssammlung 2020 Kanu PDF-Dokument [121.5 KB]
Bootskeller
Für Mitglieder der Kanuabteilung besteht die Möglichkeit einen Mietvertrag abzuschließen und eigene Boote im Bootshaus zu lagern.
- Bootshausordnung vom 05.06.2018 PDF-Dokument [109.3 KB]
- Mietvertrag Bootshaus neu 05.06.2018 PDF-Dokument [404.3 KB]