Tennis-Anlage leider nicht bespielbar
Die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW in der Fassung vom 21. Februar 2021 erlaubt das Tennisspielen wieder, allerdings nur zu zweit (bzw. mit Partnern nur aus dem eigenem Hausstand) und unter freiem Himmel sowie mit fünf Metern Abstand. Der Vorstand der Tennisabteilung ist natürlich sofort der Frage nachgegangen, ob die regulär [...]